News, Aktuelles

Hier finden Sie News und aktuelle Meldungen von Buchholz Digital.

Hollenstedt kommt ans Glasfasernetz

Kundeninformation

Buchholz Digital, der seit 12 Jahren erfahrene und verlässliche Netzbetreiber aus dem Landkreis Harburg, bietet jetzt auch in der Samtgemeinde Hollenstedt allen Haushalten einen kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss im Wert von 1.200,– Euro, mit dem die Arbeits- und Lebensqualität und der Wert der Immobilie deutlich gesteigert werden.

Im Frühling 2023 beginnt der Netzbetreiber – Glasfaser Nordwest - mit dem Bau eines Netzes, das allen Telekommunikationsanbietern offensteht. Das ermöglicht den Hollenstedtern, auf die bekannte Leistungsqualität des reinen Glasfaseranbieters Buchholz Digital zuzugreifen. Das kommunale Unternehmen aus der Nachbargemeinde wird von seinen Kunden wegen der transparenten Preise, der Zusatznutzen wie z.B. kostenlose Bereitstellung des Routers, sowie der Präsenz als qualifizierter Ansprechpartner vor Ort besonders geschätzt.

Kunden von Buchholz Digital profitieren von Internetgeschwindigkeiten mit bis zu 1.000 Mbit/s, Telefon, TV in neuer Vielfalt sowie Zusatzleistungen, mit denen auch das WLAN in jedem Raum auf Lichtgeschwindigkeit beschleunigt wird.

Der Anschluss ans Glasfasernetz ist nicht nur ein Providerwechsel, sondern die Umstellung auf eine andere Infrastruktur. Um die neuen Leistungen vollumfänglich nutzen zu können, ist oft eine Anpassung der Hausinstallation notwendig. Buchholz Digital hilft dabei als Glasfaserprofi mit umfassender Beratung vor Ort zu den Themen Innenverkabelung, WLAN und Inbetriebnahme.

Eine Liste der Straßen bzw Adressen, die angeschlossen werden, finden Sie hier.

Den Anwohnern von Hollenstedt empfiehlt Buchholz Digital, die nächsten Wochen und Monate für eine umfassende Information zu nutzen und Verträge nicht vorschnell bei Heuschrecken an der Haustür abzuschließen. Die Lockangebote von Drückerkolonnen enthalten oft versteckte Kosten. Unser Tipp: Befragen Sie zuerst Bekannte, die bereits einen Glasfaseranschluss von Buchholz Digital haben, zu ihren Erfahrungen.

Buchholz Digital wird die Haushalte im neuen Anschlussgebiet per Post zu Info-Veranstaltungen in Hollenstedt einladen. Interessenten können sich vorab unter www.buchholz-digital.de informieren oder persönlich telefonisch beraten lassen:

Tel. 04181 / 208-322 (Mo – Do 8.00 bis 18.00 Uhr, Fr 8.00 bis 15.00 Uhr)

Die Buchholz Digital GmbH gehört zu den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Buchholz i.d.N. und ist somit ein 100%iges Tochterunternehmen der Stadt. Gemeinsam mit den Buchholzer Stadtwerken trägt das gemeinwohlorientierte Unternehmen gezielt zur Förderung der Region und ihrer Menschen bei. Neben Umwelt- und Klimaschutz werden Sport, Kultur und Bildung durch zahlreiche Maßnahme unterstützt. Demnächst auch in Hollenstedt.


Fordern Sie jetzt weitere Informationen von uns an



Bitte rechnen Sie 8 plus 5.

*Pflichtfelder

Durch Angabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie zu, dass wir auch auf diesem Wege mit Ihnen in Kontakt treten. Sie können Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit widerrufen. Bitte senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an mail@buchholz-digital.de. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung vor deren Widerruf nicht berührt. Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht und Ihren weiteren Rechten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.

Ja, ich möchte über aktuelle Produkte und Angebote der Buchholz Digital GmbH (BuDi) und Stadtwerke Buchholz i. d. N. GmbH (STW) informiert werden. Zu diesem Zweck dürfen meine bei der BuDi bzw. STW gespeicherten Vertragsdaten zwischen der BuDi und der STW ausgetauscht werden und entweder einzeln oder gemeinsam zur Werbung über die Kanäle E-Mail, SMS oder Telefon oder zum Zwecke der Marktforschung genutzt werden. Ich kann meine Zustimmung jederzeit widerrufen. Meine Einwilligung gilt – vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs – bis zum Ende des auf die Vertragsbedingungen folgenden Kalenderjahres. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ich habe dem ausdrücklich zugestimmt oder die BuDi oder die STW sind hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zulässig.

Zur Übersicht