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TV-Nutzung im Mehrfamilienhaus
Wichtige Informationen zum Kabelfernsehen für Mieter
Aufgrund von Änderungen im Telekommunikationsgesetz kann Kabelfernsehen nur noch bis zum 30. Juni 2024 über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Mieter, die weiterhin Kabelfernsehen (DVB-C) nutzen möchten, sollten die folgenden Hinweise beachten:
1. Alternative Buchholz Digital
Buchholz Digital bietet für betroffene Mieter und Nutzer im Netzgebiet attraktive Pakete für die TV-Versorgung. So kann zwischen DVB-C (klassisches Kabelfernsehen) oder IP-TV (Fernsehen über das Internet) gewählt werden. Mehr zu unseren Angeboten finden Sie hier Buchholz Digital TV-Vertrag (PDF).
2. Kabelfernsehen ist kostenpflichtig
Das war zwar schon immer so, aber in Mehrfamilienhäusern hatten bisher die Vermieter bzw. Hausverwaltungen die Verträge mit den TV-Anbietern wie z.B. Buchholz Digital direkt abgeschlossen. Die Kosten fürs Kabelfernsehen wurden dann über die Mietnebenkosten abgerechnet und in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ausgewiesen.
3. Änderung im Telekommunikationsgesetz
Der Gesetzgeber hat mit einer Änderung im Telekommunikationsgesetz beschlossen, dass Kosten für die TV-Versorgung in Mehrfamilienhäusern in Zukunft nicht mehr umlagefähig sind, d.h. Vermieter und Hausverwaltungen können die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr an ihre Mieter und Nutzer weitergeben. Diese sogenannte TKG-Novelle ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Ab dem 01.07.2024 darf nur noch nach der neuen Regelung verfahren werden. Bis dahin müssen auch Mieter und Nutzer, die weiterhin das TV-Signal von Buchholz Digital nutzen wollen, einen separaten Vertrag abgeschlossen oder in Abstimmung mit Vermieter und Hausverwaltung eine andere Regelung getroffen haben.
Buchholz Digital hatte deshalb Kontakt zu allen betroffenen Vermietern und Hausverwaltungen von Mehrfamilienhäusern aufgenommen und steht auch für individuelle Lösungen bereit. Sprechen Sie uns an!
4. Mieter und Nutzer müssen handeln
Wenn Sie Kabelfernsehen bisher über die Mietnebenkosten bezahlt haben, sind Sie von der Gesetzesänderung betroffen. Um weiterhin Kabelfernsehen über Buchholz Digital schauen zu können, müssen sie einen eigenen Kabelanschluss-Vertrag mit uns abschließen bzw. sich bei Ihrem Vermieter / Hausverwaltung über die Umstellung erkundigen.
Ausgenommen sind diejenigen, deren Vermieter / Hausverwaltung sich entscheidet, die Kosten in Zukunft selbst zu tragen – in diesem Fall wäre kein eigener Vertrag nötig.
5. Deaktivierung vermeiden
Ohne gültigen TV-Vertrag kann es passieren, dass das TV-Signal deaktiviert wird und kein Kabelfernsehen mehr empfangen werden kann.
6. TV-Sender bleiben an ihrer Position
Wird weiterhin das Fernsehsignal von Buchholz Digital genutzt, müssen die Sender in der Programmliste nicht neu eingestellt werden. Die Reihenfolge der jeweiligen Sendeplätze bleibt unverändert. Für den Fernseher zu Hause ändert sich also nichts.
7. Beraten lassen
Buchholz Digital steht Ihnen zur persönlichen Beratung zur Verfügung!
Öffnungszeiten Kundenzentrum:
Montag bis Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr und Freitag 08.00 Uhr – 15.00 Uhr
Telefonische Beratung:
Tel. 04181 / 208-222 (Mo – Do 8.00 bis 18.00 Uhr, Fr 8.00 bis 15.00 Uhr)