Fragen zum Vertrag

Hier beantworten wir Fragen zum Vertrag mit Buchholz Digital.

Wie werde ich Kunde bei Buchholz Digital?

Ihre Vertragsunterlagen bekommen Sie auf angekündigten Veranstaltungen in Ihrer Gemeinde oder Sie lassen sich von den zahlreichen Helfern direkt zu Hause beraten und füllen gemeinsam den Vertrag aus.

Sie können die Vertragsunterlagen auch im Formularcenter downloaden. Diese drucken Sie aus und senden diesen dann unterschrieben an Buchholz Digital. Haben Sie keine dieser Möglichkeiten, senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen auch gerne zu.

Es schließt immer der Nutzer des Anschlusses den Vertrag ab. Dieser gilt nicht für das gesamte Haus, sondern für jeden Haushalt. Das bedeutet im Fall einer gemieteten Immobilie, dass der Mieter den Vertrag abschließt und der Vermieter seine Zustimmung hierzu durch die Nutzungserklärung gibt.

Muss ich Kunde bei den Stadtwerken Buchholz sein, um einen Glasfaseranschluss zu bekommen?

Nein. Sie müssen kein Kunde bei den Stadtwerken Buchholz sein.

Wie kann ich als Mieter das Angebot nutzen?

Bei Ihren Vertragsunterlagen befindet sich der Nutzungsvertrag (Grundstückseigentümererklärung). Diesen muss der Vermieter unterschreiben, damit wir den Vertrag mit dem Mieter realisieren können. Der Privatkundenvertrag, Portierungsauftrag und Anbieterwechselauftrag wird vom Mieter ausgefüllt und gemeinsam mit dem Nutzungsvertrag (Grundstückseigentümererklärung) abgegeben.

Wir bieten gesonderte Angebote für Mehrfamilienhäuser an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt mit uns auf.

Bin ich verpflichtet meine Mieter zu fragen? Müssen alle Mieter im Haus den Glasfaseranschluss nutzen?

Sie können als Eigentümer frei entscheiden, ob Sie einen Hausanschluss legen lassen möchten. Die Mieter sind nicht verpflichtet, einen Internet- und Telefonanschluss zu buchen. Eigentümer können optional eine zentrale TV-Versorgung DVB-C über einen separaten Vertrag bei Buchholz Digital beauftragen.

Was geschieht wenn mein Mieter mit unterschriebenen Vertrag vor der Realisierung des Netzes wegzieht?

Wenn ein Kunde aus unserem Versorgungsgebiet verzieht, hat er generell ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vermieter sollte in diesem Fall dem Nachmieter die Übernahme des Vertrages schmackhaft machen.

Kann ich schon einen Vertrag abschließen für ein erst noch zu bauendes Haus?

Sie können jetzt bereits einen Vertrag abschließen. Der Anschluss erfolgt nach Vorgabe im jeweiligen Gebiet kostenlos, wenn wir das Haus in der allgemeinen Bauphase auch anschließen können. Bei einem späteren Anschluss können Sie einen guten Teil der Kosten sparen wenn Sie bei der Erschließung des Neubaus für uns ein 50 mm Leerrohr vom Fußweg bis ins Haus mit verlegen lassen.

Bietet Buchholz Digital auch Mobilfunk an?

Bisher hat Buchholz Digital keine Mobilfunk-Dienste im Produktangebot.
Bitte achten Sie bei Kombiverträgen, bei denen zum Festnetz zusätzliche Mobilfunknummern gebucht worden, dass diese mit Kündigung des Festnetzvertrages auch gekündigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Vertragsformular
    Es gibt jeweils ein Vertragsformular für Privatkunden, wie auch für Geschäftskunden.
  2. Anbieterwechselauftrag
    Hier erteilen Sie Buchholz Digital die Vollmacht, Ihren bestehenden Telefon/Internet- und/oder TV-Vertrag bei Ihrem bestehenden Anbieter zu kündigen. Zum einen geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihr bisheriger Telefonanschluss gekündigt sowie die zugehörigen Rufnummern zu Buchholz Digital portiert (mitgenommen) werden. Wir übernehmen die Portierung. Bitte kündigen Sie nicht selbst, da eventuell die Rufnummernmitnahme erschwert wird oder sogar nicht mehr möglich ist. Mit dem Portierungsauftrag wird gleichzeitig Ihr Telefonvertrag mit Ihrem derzeitigen Anbieter gekündigt und oben beschriebene Portierung in die Wege geleitet. Zum anderen tragen Sie bitte die Kundennummer vom bestehenden TV-Anbieter ein.
  3. Nutzungsvertrag (Grundstückseigentümererklärung)
    Der Haus und Grundstückseigentümer füllt diesen Vertrag aus und unterschreibt diesen. Damit gibt er sein Einverständnis zum Hausanschluss und zur Installation des Kundenendgerätes CPE Innerhalb des Hauses oder den Mietwohnungen. Dieses Dokument bitte auch ausfüllen, wenn Sie selbst der Eigentümer sind.
  4. Unbedingt beachten
    Sie erleichtern den Übergang zu Buchholz Digital wenn Sie Kopien der Originalverträge und/oder letzte Rechnungen der bisherigen Anbieter für Telefon, Internet und Fernsehen beilegen.

Kündigung der bestehenden Verträge

Bitte kündigen Sie nicht selbst, dies übernehmen wir für Sie. Nur so können wir Ihnen einen reibungslosen Übergang zu Buchholz Digital garantieren. Dafür benötigen wir zusätzlich zu dem Vertrag den Anbieterwechselauftrag. Der Anbieterwechselauftrag ist für die Kündigung von Telefon, Internet und TV; bitte tragen Sie dort die Kundennummer des bisherigen TV-Anbieters sowie die zu übernehmenden Rufnummern ein. Auch Kopien Ihrer Rechnungen oder Vertragsunterlagen des bisherigen Anbieters sind für uns sehr hilfreich, damit die Kündigungen und die Portierung reibungslos funktionieren.

Kündigt Buchholz Digital auch Preselection (Billigvorwahl) Verträge?

Sollten Sie einen Preselectionvertrag haben (Billigvorwahlen) müssen Sie diesen selbst kündigen. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur im Netz der T-Com möglich, da die Anbieter von Billigvorwahlen eine entsprechende Vereinbarung darüber haben. Diese wird es bei uns nicht geben, da unsere Tarife entsprechend günstig sind, sowohl ins Festnetz, als auch ins Handynetz.

Entstehen mir Kosten, wenn ich von meinem bisherigen Telefon-Anbieter wechsel?

Der Wechsel von einem anderen Netzanbieter zu uns ist grundsätzlich kostenfrei. Bei einem Wechsel zu uns können Sie selbstverständlich Ihre bisherigen Rufnummern beibehalten.

Muss ich auch nach meinem Wechsel zum Glasfasernetz noch Telefon-Grundgebühren beim bisherigen Anbieter zahlen?

Da wir über ein komplettes eigenes Netz verfügen, sind Sie für alle gebuchten Dienste ausschließlich Kunde bei uns. Grundgebühren bei anderen Anbietern fallen für Sie nicht mehr an.

Ich bin derzeit noch bei einem anderen Anbieter Kunde. Wenn ich den Vertrag unterschreibe, zahle ich dann doppelt?

Nein. Sie erhalten Ihre Buchholz Digital Dienste erst, wenn die Kündigungsbestätigung Ihres Altanbieters eingegangen ist. Der Vertragsbeginn bei Buchholz Digital hängt von der Laufzeit Ihres Altvertrages ab.

Was passiert wenn ich umziehe?

In diesem Falle greift Ihr Sonderkündigungsrecht. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Auszug bei uns. Vertragsende ist das Auszugsdatum. Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit, damit wir Ihnen die Schlussabrechnung zukommen lassen können.

Was passiert wenn ich kündige?

Sie können nach Ablauf der Vertragslaufzeit (i.d.R. 12 oder 24 Monate) jeweils zum Ende des nächsten Monats kündigen. Das Signal wird dann von der Glasfaser genommen. Sie erhalten somit keine TV- Internet- und/oder Telefondienste mehr von Buchholz Digital.